E. Böker / CC BY 4.0

Förderrichtlinien

Anforderungen an drittmittel-geförderte Projekte

Welche Förderer verlangen einen Datenmanagementplan?

Die meisten Forschungsförderer (Forschungsräte, Vereine und Stiftungen) im internationalen Raum haben Richtlinien für das Forschungsdatenmanagement eingeführt. Die allgemeine Erwartung ist, dass Forschungsdaten aus mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten ein öffentliches Gut sind, die mit so wenigen Einschränkungen wie möglich offen zur Verfügung gestellt werden sollten.

Die Geldgeber legen ihre individuellen Datenrichtlinien zugrunde, die Hinweise geben, wie mit Forschungsdaten umzugehen ist.

Deutschland

Mittlerweile verlangen viele deutsche Forschungs­förder­institutionen und europäische Förderprogramme verpflichtende Angaben zu einer Weiterverwendung bzw. Verwertung der Daten nach Abschluss des Projektes. Nähere Auskünfte über den erwarteten Umgang mit Forschungsdaten findet sich zumeist in den Ausschreibungstexten (z.B. den Bekanntmachungen des BMBF) oder den allgemeinen Rahmenbedingungen der entsprechenden Förderer (z.B. DFG).

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erwartet seit März 2022 eine verpflichtende Beschreibung zum Umgang mit Forschungsdaten, die Teil der Begutachtung ist. Eine entsprechende Checkliste für Antragstellende liegt vor. Eine Dokumentation und Beschreibung der Forschungsdaten ist zudem „Teil der Berichtspflicht nach Abschluss des Projekts.“ Die DFG empfiehlt, sich möglichst frühzeitig (während der Planungsphase) mit einem Forschungsdatenzentrum oder Repositorium in Verbindung zu setzen, bei dem die Daten hinterlegt werden können. Außerdem gilt: „Kosten, die für den projektspezifischen Umgang mit Forschungsdaten anfallen, sollten beantragt werden.“

Auch für die langfristige Bereitstellung sowie die Aufbereitung und Verfügbarmachung von Forschungsdaten gibt es Fördermöglichkeiten (z.B. bei der Volkswagenstiftung).

Österreich

Der Österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) erwartet seit Jahresbeginn 2019 bei Projekten, die durch ihn bewilligt werden, einen DMP und den offenen Zugang zu Forschungsdaten, wenn diese mithilfe von FWF-Mitteln erhoben und/oder analysiert werden: „Für Forschungsdaten, die den wissenschaftlichen Publikationen des Projekts zugrunde liegen, ist der offene Zugang verpflichtend. […] Sollte […] ein offener Zugang zu diesen Daten nicht oder nur teilweise möglich sein, ist das im Datenmanagementplan (DMP) zu begründen.“

Auch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG betont den Wert von Open Science und weist in ihren Ausschreibungen seit einiger Zeit darauf hin, dass ein DMP ein geeignetes Werkzeug ist, um sich mit dem Forschungsdatenmanagement auseinanderzusetzen. In den IKT der Zukunft Ausschreibungen der FFG vom November 2020 wird erstmals verpflichtend ein DMP verlangt. Die erste Version ist jeweils bereits bei der Antragstellung vorzulegen.

Der Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds WWTF bekennt sich in seiner Open Science Policy vom März 2022 ebenfalls zu den Prinzipien von Open Science und FAIR. Eine allgemeine Verpflichtung zur Erstellung von DMPs oder zur Veröffentlichung von Forschungsdaten gibt es derzeit jedoch nicht. Die Anforderungen variieren von Ausschreibung zu Ausschreibung und sind in den jeweiligen Spezifikationen definiert.

Schweiz

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) erachtet den offenen Zugriff auf Forschungsdaten als einen wesentlichen Beitrag zur Wirkung, Transparenz und Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Forschung. Forschungsdaten sollten aus Sicht des SNF nicht nur sorgfältig aufbereitet und archiviert, sondern auch so weit wie möglich zugänglich gemacht werden (siehe Grundsatzerklärung des SNF zu ORD).

In diesem Zusammenhang verlangt der SNF für die meisten Förderinstrumente seit Oktober 2017, dass zusammen mit dem Projektantrag ein Datenmanagementplan (DMP) eingereicht wird. Sofern keine rechtlichen (insbesondere urheber- und datenschutzrechtlichen) oder ethischen Gründe dagegen sprechen, sollen die Daten, die dem Forschungsergebnis zugrunde liegen beziehungsweise während des Forschungsprozesses entstanden sind, spätestens nach Abschluss des Forschungsprojekts öffentlich zugänglich gemacht werden.

Europa

Bei Ausschreibungen der Europäischen Kommission - etwa Horizon Europe -  müssen Forschende Angaben in einem „Data Management Plan“ vornehmen. Zu den Kriterien von Horizon Europe gehört die Auflage, dass die Datenhaltung den FAIR-Prinzipien folgen muss; d.h. Daten müssen auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sein.

Vorgaben der Förderinstitutionen in Bezug auf Forschungsdatenmanagement im Überblick

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Ausschreibung, daher bitte diese jeweils genau daraufhin ansehen. Unterstützung erhalten Sie dabei von der Forschungsförderungseinrichtung und der FDM-Abteilung Ihrer Einrichtung. Die folgenden Angaben geben nur einen verallgemeinerten Überblick.

  • DMP? Das BMBF erwartet in der Regel einen sogenannten Verwertungsplan oder Angaben zur Verwertung der Ergebnisse als Teil des Antrags.
  • Was veröffentlichen? Meist Forschungsergebnisse.
  • Wo veröffentlichen? Datenablage in einem Repositorium – spezifische Anforderungen der Förderlinie sind zu beachten!
  • Wann veröffentlichen? In der Regel nach Abschluss des Projektes.
  • Wie lange archivieren? Vorgaben der Ausschreibung beachten, die Leitlinien zur guten wissenschaftliche Praxis der DFG sehen mindestens zehn Jahre vor.
  • Weitere Vorgaben: Abhängig von spezifischer Förderrichtlinie.
  • Übernahme von Kosten: Abhängig von der Ausschreibung.

Weitere Informationen:

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

  • DMP? Es besteht keine Verpflichtung, aber es wird empfohlen, im Antrag zu vermerken, welche Daten entstehen und etwa für Dritte von Relevanz sein können. Dies kann beispielsweise im Arbeitsplan angegeben werden.
  • Was veröffentlichen? Forschungsdaten, sofern Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) nicht entgegenstehen.
  • Wo veröffentlichen? In einer fachlich einschlägigen, überregionalen Infrastruktur.
  • Wann veröffentlichen? So zeitnah wie möglich.
  • Wie lange archivieren? Mindestens 10-jährige Aufbewahrungsfrist der Forschungsdaten im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis.
  • Weitere Vorgaben: „Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gewährleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.“
  • Übernahme von Kosten: Die für die Nachnutzung der Forschungsdaten anfallenden projektspezifischen Kosten können Sie im Rahmen des Projekts beantragen.

Weitere Informationen:

Förderrichtlinien Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF)

  • DMP? In den meisten Förderinstrumenten wird ein DMP verlangt. Bereits bei Antrag muss ein Entwurf vorliegen, spätestens bei Projektabschluss ein endgültiger DMP. Der DMP fliesst nicht in die Projektevaluation mit ein.
  • Was veröffentlichen? Forschungsdaten, die mit einer Veröffentlichung in Verbindung stehen. Sollten die Daten aus ethischen oder rechtlichen (insbesondere datenschutz- oder urheberrechtlichen) Gründen nicht publiziert werden können, muss das im DMP klar gekennzeichnet und begründet werden. Der Hinweis, dass die Daten sensitiv sind reicht nicht aus.
  • Wo veröffentlichen? In digitalen, wissenschaftlich anerkannten Repositorien. Die FAIR-Prinzipien sollen berücksichtigt werden. Das Repositorium darf nicht kommerziell ausgerichtet sein.
  • Wann veröffentlichen? So bald wie möglich, spätestens zum Zeitpunkt der Publikation der dazugehörigen Forschungsergebnisse.
  • Weitere Vorgaben: In der Regel sollen die Daten für zehn Jahre erhalten bleiben. Die Forschungsdaten müssen, sofern keine ethischen oder rechtlichen Gründe dagegen sprechen,spätestens nach Ende des Forschungsprojekts frei zugänglich gemacht werden, um die Reproduzierbarkeit der Publikation zu gewährleisten und der Nachnutzung zu dienen.
  • Übernahme der Kosten: Ja, dies ist für den Upload der Daten (nicht aber für deren Download) sowie für deren Aufbereitung und Validierung (data stewardship) möglich beim SNF zu beantragen. Der SNF unterstützt Forschende mit bis zu 10.000 Franken. Diese Kostenbeteiligung bezieht sich nicht auf den langfristige Datenerhalt.

Weitere Informationen:

FWF Der Wissenschaftsfonds (Österreich)

  • DMP? Ja, der DMP muss zusammen mit dem FWF-Fördervertrag für ein genehmigtes Projekt eingereicht werden. Zudem muss die endgültige Fassung mit dem Endbericht dem FWF zugesandt werden.
  • Was veröffentlichen? Alle Forschungsdaten und vergleichbare Materialien, die für die Reproduktion und Überprüfbarkeit der Ergebnisse notwendig sind. Allerdings besteht eine Ausnahme, wenn rechtliche, ethische oder andere Gründe gegen einen offenen Zugang zu den Daten sprechen. Das ist im DMP zu begründen. Ebenso muss im DMP vermerkt werden, wenn keine Daten generiert oder analysiert werden.
  • Wo veröffentlichen? Die gewählten Repositorien müssen in re3data gelistet sein. Empfohlen wird ein Repositorium zu wählen, das zum Beispiel mit dem CoreTrustSeal zertifiziert wurde.
  • Wann veröffentlichen? So bald wie möglichst, spätestens zusammen mit der wissenschaftlichen Publikation.
  • Weitere Vorgaben: Die FAIR-Prinzipien müssen ebenso wie die Science Europe’s Core Requirements for Data Management Plans berücksichtigt werden.
  • Übernahme der Kosten: Es können im Rahmen des Förderantrags Kosten für die Aufbereitung, Archivierung, den offenen Zugang und die Nachnutzung von Forschungsdaten in Repositorien beantragt werden.

Weitere Informationen vom FWF

Horizon Europe / Horizont Europa

Horizont Europa ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation. Es ist auf sieben Jahre angelegt, startet 2021 und löst EU Horizon 2020 ab. Informationen und offizielle Bekanntgaben finden sich auf dem Funding-und-Tender-Portal der EU-Kommission.

  • DMP? Erforderlich.
  • Was veröffentlichen? Forschungsdaten, die benötigt werden, um Ergebnisse aus Textpublikationen zu validieren, alle Daten, die im Datenmanagementplan zur Veröffentlichung angegeben sind.
  • Wo veröffentlichen? In einem vertrauenswürdigen Repositorium eigener Wahl, PIDs erforderlich, Metadaten unter CC-0-Lizenz (oder Äquivalent), Daten unter CC-BY oder CC-0 (oder Äquivalent), Ablegen auf Projekt- oder Verlagswebseite nicht ausreichend.
  • Wann veröffentlichen? So bald wie möglich, spätestens mit Publikation der zugehörigen Textpublikation.
  • Weitere Vorgaben: Alle Daten müssen nach den FAIR-Prinzipien gehalten werden, Ausnahmen von Datenveröffentlichung aus bestimmten Gründen möglich, Kosten für Datenmanagement sind anrechenbar, einzelne Calls können zusätzliche Anforderungen haben.

Weitere Auskunft:

European Research Council (ERC)

  • DMP? Ja, ein Datenmanagementplan muss innerhalb der ersten sechs Monate der Projektdurchführung eingereicht werden.
  • Was veröffentlichen? Forschungsdaten und Programmkodierung. Alle Daten, die benötigt werden, um die Ergebnisse in Textpublikationen zu validieren.
  • Wo veröffentlichen? In Repositorium eigener Wahl, möglichst aber disziplinspezifisch. Vorschläge des ERC: Lebenswissenschaften: Europe PUbMED Central, Physik und Ingenieurwissenschaften: arXiv, keine Vorgaben für Geistes- und Sozialwissenschaften. Als Lizenz soll CC-BY oder CC-0 (oder Äquivalent) gewählt werden. PIDs werden benötigt. Das Ablegen auf Projekt- oder Verlagswebseite ist daher nicht ausreichend.
  • Wann veröffentlichen? So zeitnah wie möglich, spätestens mit Veröffentlichung der zugehörigen Textpublikation.
  • Weitere Vorgaben: Alle Daten sollen nach den FAIR-Prinzipien gehalten werden. Open Data wird verlangt, sofern keine Urheberrechtsbeschränkungen, Vertraulichkeitsanforderungen oder Vertragsklauseln dagegensprechen. Es besteht ein Opt-Out aus dem Open-Data-Mandat bei bestimmten triftigen Gründen.

Weitere Informationen:

Horizon 2020

Förderprogramm der EU im Zeitraum 2014 bis 2020.

  • DMP? Ein Datenmanagementplan ist innerhalb der ersten sechs Projektmonate verpflichtend gemäß der bereitgestellten Vorlage einzureichen, eine aktualisierte Version soll in der Mitte der Projektlaufzeit und eine letzte Version in der Abschlussphase des Projekts vorgelegt werden. Anleitung zur Erstellung.
  • Was veröffentlichen? Forschungsdaten und Programmkodierung. Alle Daten, die benötigt werden, um die Ergebnisse in Textpublikationen zu validieren.
  • Wann veröffentlichen? Zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens mit Veröffentlichung der zugehörigen Textpublikation.
  • Wo veröffentlichen? In Repositorium eigener Wahl, CC-BY oder CC-0 (oder Äquivalent), PIDs benötigt, Ablegen auf Projekt- oder Verlagswebseite nicht ausreichend.
  • Weitere Vorgaben: Datenhaltung soll den FAIR-Prinzipien folgen. Daten zu Textpublikationen müssen über Repositorien veröffentlicht werden. Daten sollen Open Access publiziert werden. Als Lizenzen werden daher CC-BY- oder CC-0-Lizenz empfohlen. Diese Open-Access-Pflicht besteht allerdings nur, wenn sich die Projektpartner für eine Verbreitung der Ergebnisse entscheiden. Unberührt bleibt davon das Recht, die Ergebnisse beispielsweise durch Patente zu schützen oder für weitere Forschung und Entwicklungsmaßnahmen zunächst geheim zu halten oder anderweitig zu verwerten. Zudem besteht ein Opt-Out aus dem Open-Data-Mandat bei bestimmten triftigen Gründen.

Weitere Informationen:

Warum sollte ein Datenmanagementplan aufgestellt werden, auch wenn es vom Fördergeber nicht ausdrücklich verlangt worden ist?

Es lohnt sich auch dann einen Datenmanagementplan zu erstellen, wenn dieser nicht vorgegeben wird, da hierdurch einige zentrale Aspekte in Bezug auf die Forschungsdaten klar werden. Dies muss nicht immer bedeuten, dass die Forschungsdaten auch publiziert werden. Es gibt Gründe, wo von einer Veröffentlichung sogar abzuraten ist, was in einem DMP vermerkt werden kann. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Patentierung geplant ist oder es sich um Auftragsforschung oder angewandte Forschung handelt, deren Ergebnisse kommerziell verwertet werden können. Zu beachten ist dabei stets auch der Datenschutz.

Folgende Punkte sollten daher zu Beginn bedacht werden:

  • Welche Art von Daten entstehen?
  • Wie hoch ist der erwartete Speicherbedarf?
  • Wer soll während des Projekts - aber auch danach - Zugriff auf die Daten haben?
  • Welche auf den Daten beruhenden Veröffentlichungen sind geplant?
  • Dürfen die Daten nachgenutzt werden?
  • Besteht ein Grund wie Patentierung, Auftragsforschung oder Ausgründung etc., weswegen von der Publikation abgesehen werden sollte?

Durch das systematische, schriftliche Festhalten dieser Punkte in einem FDM-Plan können mögliche Unklarheiten oder Lücken leichter erkannt und bereits im Vorfeld behoben werden.