E. Böker / CC BY 4.0

Plagiate

Die unerwünschte Nachnutzung

Ein Plagiat ist in der Wissenschaft definiert als das Vortäuschen einer Eigenleistung, die nicht erbracht wurde. Plagiate müssen nicht zwangsläufig gegen Gesetze verstoßen, tun dies aber häufig (z. B. bei mangelnder Zitatkennzeichnung gegen das Urheberrecht[1]). In der Wissenschaft gilt ein strenger Verhaltenskodex, sodass, wenn ein Werk auch nur in geringer, aber systematischer Art von Plagiaten Gebrauch macht, die Werksleistung oder Ansprüche daraus als Ganzes aberkannt werden können.

Plagiate vermeiden

Jede Fachdisziplin verfügt über Regeln, die auch Bestimmungen zur Zitierung von wissenschaftlichen Werken beinhalten. Diese Regeln sind in der entsprechenden Fachliteratur auffindbar[2]. Darüber hinaus können Studierende auch ihre zuständigen Betreuerinnen und Betreuer dazu befragen. Mit der Einhaltung der fachspezifischen Bestimmungen, können Verdachtssituationen bzgl. eines Plagiats und ähnliche Probleme vermieden werden (vgl. den Artikel Das Zitieren von Daten). Willkürliche Selbstzitierung sollte möglichst vermieden werden. Neuheiten im Zuge einer schon publizierten Entdeckung zu suggerieren kann schon als (Selbst-)Plagiat gelten.

Plagiat entdeckt! Was nun?

Hier kommt es darauf, ob das Plagiat bereits publiziert wurde und falls dies der Fall ist, in welchem Medium dieses erschienen ist. Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, sollte das persönliche Gespräch mit der Autorin bzw. dem Autor gesucht werden. Falls sich die Veröffentlichung nicht verhindern lässt, ist es empfehlenswert, den Ombusdsman für die Wissenschaft bei der DFG aufzusuchen und den Fall zu schildern.[3] Im Konfliktfall fungieren diese als unparteiische Schiedspersonen und können beratend tätig werden.

Falls die Daten bereits in einem Journal veröffentlicht wurden, sollte dieses bzw. der zuständige Verlag kontaktiert werden. Ein Journal hat die Möglichkeit eine Stellungnahme abzudrucken und eine Veröffentlichung offiziell zurückzuziehen.

Viele Universitäten haben eine Kommission für Verantwortung in der Forschung und oder Wissenschaft eingerichtet. Diese kann bei einem Plagiatsverdacht verständigt werden und daraufhin weitere Schritte einleiten.

Um einen bestmöglichen Ablauf zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, alle Konfliktparteien von Beginn an miteinzubeziehen. Sollte trotz aller Bemühungen keine Einigung möglich sein, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. 

Maßnahmen um Forschungsdaten zu schützen

• Präventive vertragliche Vereinbarungen: Durch eine schriftliche Klärung bzgl. des Umgangs mit Forschungsdaten sind Konfliktfälle vermeidbar.
• Streuungsbreite: Es ist empfehlenswert die Verteilung der Forschungsdaten auf die wesentlichen Personen einzugrenzen, so lange sie nicht veröffentlicht sind.
• Persistente Identifikation: Identifikator-Systeme wie DOI (Digital Object Identifiers) und URN (Uniform Resource Names) verweisen auf Forschungsdaten im Internet und müssen bei der Nachnutzung durch Dritte zitiert werden. Sie erleichtern das Zitat und können ebenfalls als Nachweis für den Zeitpunkt der Erstellung verwendet werden.
• Zitiervorschläge: Durch eigene Zitiervorschläge wird die Zitierung der Quelle vereinfacht und ein "Plagiat aus Faulheit" ggfs. vermieden.
• Elektronischer Fingerabdruck: Mit Tools wie OriginStamp können Forschungsdaten mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden. Dadurch ist der Nachweis des Zeitpunkts der Erstellung und der Bezug zu einer bestimmten Person besser möglich.
• Dokumentation: Mit einem Data Curation Profile kann im Zweifelsfall nachgewiesen werden, von wem, wann und wie Daten erstellt wurden.
• Datensicherheit: Wichtigste Daten nur verschlüsselt ablegen.

Beispiele wissenschaftlichen Fehlverhaltens 

1976

Der seinerzeit hoch geachtete britische Psychologe Cyrill Burt hatte für den Nachweis für vererbte Intelligenz bei eineiigen Zwillingen Daten erfunden. Die Zweifel kamen nach seinem Tod 1971 auf. Noch im Jahr 2006 beschäftigte sich ein Aufsatz mit Burts problematischer Datenerhebung.

Fölsing A.: Der Mogelfaktor. Hamburg 1984, 31ff.

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1977-84

Der österreichische Biologe Karl Illmensee klonte 1981 erstmals Mäuse. Es kamen Vorwürfe auf, er habe seine Ergebnisse geschönt. Eine Untersuchungskommission der Uni Genf stellte eine schlechte Dokumentation der Experimente fest. Sie stufte die Versuche als wissenschaftlich wertlos ein. Illmensee verließ die Uni Genf.

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1997

Die beiden Krebsforscher Friedhelm Herrmann und Marion Brach fälschten jahrelang Ergebnisse und verwendeten als Gutachter Resultate anderer Forscher. In 94 Publikationen wird eine Manipulation der Daten nachgewiesen. F.H. ist Mitglied im Senatsausschuss der DFG und bezieht zu diesem Zeitpunkt Fr. 800‘000 Forschungsgelder. In Folge des Skandals wird er als Professor von der Uni Ulm suspendiert.

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2001

Der Ethikprofessor Francois Dermange der Uni Genf hatte in zwei Publikationen plagiiert. Er kam im Jahr 2001 mit der Entschuldigung durch, die Anführungszeichen vergessen zu haben, und blieb „Professor auf Bewährung“. 

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2005

Der Biomediziner Jon Sudbo veröffentlichte 2005 einen Artikel mit dem vermeintlichen Nachweis, dass entzündungshemmende Medikamente das Auftreten von Mundkrebs verhindern. Doch die Datenbank, die er als Grundlage anführte, hatte nichts mit der Publikation zu tun. Die Studienpopulation war frei erfunden.

The Lancet 2005; 366:1359-1366

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2005

Der südkoreanische Veterinärmediziner Woo Suk Hwang gab vor, menschliche Embryonalzellen erfolgreich geklont und daraus Stammzellen gezüchtet zu haben. Die Nachricht ging um die Welt. Doch die Daten waren gefälscht - die Eizellen stammten von Laborangestellten.

Science 2004; 303: 1669 ff. und 2005, 2308: 1777ff.

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Einzelnachweise

  1.  Siehe UrhG § 51.
  2.  Roig, M. (2010): Plagiarism and self-plagiarism: What every author should know. Biochemia Medica, 20 (3), 295-300.
  3. Ombudsmann für die Wissenschaft auf der Website der DFG.