DFG konkretisiert Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten in Förderanträgen

Angaben zu Forschungsdaten werden verpflichtend

Die DFG konkretisiert die Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten in Förderanträgen. Konkret schreibt sie dazu:

"Diese Anforderungen an den Umgang mit Forschungsdaten hat die DFG nun konkretisiert und macht die Angaben dazu in Projektanträgen verpflichtend. Die Ausführungen sollen sich dabei an einem Fragenkatalog orientieren, können aber projektspezifisch angepasst werden. In Ergänzung dazu werden entsprechende Angaben auch zu relevanten Forschungsobjekten, Materialien, Substanzen oder Geweben erbeten, die mit den Forschungsergebnissen in enger Verbindung stehen. Der Umgang mit Forschungsdaten wird künftig in der Begutachtung und Bewertung stärker als bisher Beachtung finden.

Die DFG unterstützt und begleitet diesen Prozess mit einer bedarfsorientierten Beratung der Antragstellenden sowie der Fachkollegien und steht in engem Austausch mit den Unterstützungs- und Beratungsstrukturen an den Forschungseinrichtungen. Für den Auf- und Ausbau von Forschungsdateninfrastrukturen oder von methodischen Ansätzen für den Umgang mit Forschungsdaten stehen weiterhin spezifische Förderangebote der DFG zur Verfügung. In Ergänzung dazu können projektspezifische Kosten, wie beispielsweise Aufwände, die für die Nutzung qualitativ hochwertiger Daten oder bei der Aufarbeitung von Daten zum Zweck der Nachnutzung entstehen, in Förderanträgen beantragt werden.

Um Forschungsleistungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Forschungsdaten oder deren Nachnutzung sichtbarer zu machen und besser würdigen zu können, ermuntert die DFG Antragstellende entsprechende Beiträge im Lebenslauf aufzuführen."

Weitere Details sowie Ansprechpartner*innen finden Sie hier. Eine Übersichtsseite der DFG zu Forschungsdaten findet sich hier.