Datenstrategie der Bundesregierung: Potenzial von Daten nutzen

Das Kabinett hat am 27. Januar 2021 die Datenstrategie der Bundesregierung mit rund 240 Maßnahmen beschlossen. Welche Maßnahmen werden für die Wissenschaft getroffen?

In der Datenstrategie werden etliche Aspekte gezielt für die Forschung hervorgehoben. Darunter:

  • NFDI
  • Einheitliche Durchsetzung des Datenschutzrechts innerhalb der EU
  • Erleichterung der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten in der EU durch europäische Codes of Conduct
  • Schaffung von Forschungsklauseln für die unabhängige wissenschaftliche Forschung werden geprüft
  • Ein Forschungsnetzwerk zum Thema Anonymisierung soll etabliert werden
  • Förderangebot zur Nachnutzung von bestehenden Forschungsdatenansätzen
  • Gemeinsame Nutzungsbedingungen für die Nutzung nicht-personenbezogener Daten
  • Urheberrechtliche Regulierung zu Text- und Data-Mining
  • Förderung von Forschungsdatenzentren
  • Förderung von Pilotvorhaben, Use Cases und Reallabore zur Erprobung und wissenschaftlichen Begleitung von Datentreuhandmodellen
  • Förderung von Datenkompetenz mitunter durch ein Doktoranden-Programm zur Kompetenzbildung im Bereich Datenwissenschaften

"Das Ziel dieser Datenstrategie ist es, dass wir die Chancen, die in Daten liegen, als Gesellschaft auch nutzen. Wir haben die Hoffnung, dass wir dadurch nicht nur Wertschöpfungspotenziale heben, sondern das Leben für alle Menschen besser machen", sagte der Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun, bei der Vorstellung der Datenstrategie am Mittwoch.

Mit ihren mehr als 240 Maßnahmen will die Datenstrategie Deutschland "zum Vorreiter für das innovative Nutzen und Teilen von Daten in Europa machen", teilt die Bundesregierung in einer Pressemitteilung mit. Die Bundesregierung hat die Strategie in einem breiten Beteiligungsprozess erstellt, inklusive einer Onlinebefragung mit mehr als 1.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zur Broschüre Datenstrategie der Bundesregierung

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