BMJ: Evaluierungsbericht zu den reformierten gesetzlichen Nutzungserlaubnissen (Schranken) für Bildung und Forschung erschienen

"Hinsichtlich der erlaubten Nutzungshandlungen wird eine gesetzliche Erlaubnis zur wissenschaftlichen Nachnutzung von Forschungsdaten vermisst"

Das Bundesministerium für Justiz hat den Evaluierungsbericht zu den reformierten gesetzlichen Nutzungserlaubnissen (Schranken) für Bildung und Forschung vorgelegt. Das Ministerium schreibt dazu:

"Die Bundesregierung legt hiermit den Evaluierungsbericht zu den reformierten gesetzlichen Nutzungserlaubnissen (Schranken) für Bildung und Forschung in den §§ 60a ff. des Urheberrechtsgesetzes vor. Er beruht auf der Auswertung von 56 Stellungnahmen insbesondere von Verbänden der interessierten Kreise sowie der Bundesländer."

Auch Forschungsdaten werden in dem Bereich explizit erwähnt (S.49; ohne Verweise):

"Hinsichtlich der erlaubten Nutzungshandlungen wird eine gesetzliche Erlaubnis zur wissenschaftlichen Nachnutzung von Forschungsdaten vermisst. De lege ferenda schließt sich der Wunsch nach einer Regelung der Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten in einem neuen § 60c Absatz 5 UrhG an."