NFDI

Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur

Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) wird seit 2019 aufgebaut, um die Dateninfrastrukturen und das Forschungsdatenmanagement in Deutschland kooperativ und effizient zu organisieren. Die Vision der Organisation lautet „Daten als gemeinsames Gut für exzellente Forschung, organisiert durch die Wissenschaft in Deutschland.“ Neben fachspezifischen Services soll die NFDI Trainingsangebote für Forschende einrichten und Standards für den Umgang mit Forschungsdaten setzen.

In den sogenannten Konsortien werden daher Dienste-Portfolios entwickelt, die sich fachlich, thematisch und methodisch einem Teilbereich des Wissenschaftssystems zuordnen lassen. Innerhalb der einzelnen Fachkonsortien engagiert sich dabei zumeist eine Reihe von Universitäten, Forschungszentren und anderen Forschungseinrichtungen. Die NFDI-Konsortien wurden durch ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geleitetes Verfahren in drei Förderrunden ausgewählt. Im Oktober 2020 haben die neun Konsortien der ersten Runde ihre Arbeit aufgenommen, seit Oktober 2021 werden zehn weitere Konsortien gefördert (Übersicht). Die Konsortien der dritten Förderrunde sind im März 2023 gestartet.

Die fachspezifische Arbeit der Konsortien wird durch die Arbeit an Querschnittsthemen ergänzt, die disziplinunabhängig eine Rolle spielen. Dabei lassen sich zwei unterschiedliche Herangehensweisen bei der Adressierung von Querschnittsthemen unterscheiden: In den sogenannten Sektionen werden Querschnittsthemen bearbeitet, die mehrere Konsortien gleichermaßen betreffen. Lösungsansätze für diese Probleme sollen im Anschluss in Form von Basisdiensten für alle NFDI-Konsortien angeboten werden.

Um die Aktivitäten der Konsortien zu koordinieren, wurde am 12. Oktober 2020 der gemeinnützige Verein Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V. mit Sitz in Karlsruhe gegründet. Vereinsmitglieder sind juristische Personen, die entweder Teil eines DFG-geförderten Konsortiums sind bzw. Teil einer Konsortialinitiative, die sich um Förderung bewirbt, oder sonstige juristische Personen, von denen ein Beitrag zur Erfüllung des Vereinszwecks zu erwarten ist. Der Verein hat bereits mehr als 270 Mitglieder. Weitere interessierte Institutionen können jederzeit einen Mitgliedsantrag einreichen. Die Vereinssatzung sieht fünf Vereinsorgane vor: Kuratorium, wissenschaftlicher Senat, Direktorat (und Geschäftsstelle), Mitgliederversammlung und Konsortialversammlung.

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Entstehungskontext

Der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) lieferte in mehreren Papieren aus dem Zeitraum zwischen 2016 und 2018 entscheidende Impulse für den Aufbau und die Ausgestaltung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Empfohlen wurde der Aufbau der NFDI als „bundesweites, verteiltes und wachsendes Netzwerk“, das darüber hinaus „arbeitsteilig angelegt“ sein sollte (RfII-Positionspapier Leistung aus Vielfalt, S. 2). Wichtige Eckpfeiler der NFDI sind die langfristige Zusammenarbeit von Forschungscommunities und Infrastrukturpartnern in den Konsortien sowie die konsortienübergreifende Verknüpfung der Akteure. So wird sichergestellt, dass Daten über Fach- und Institutionengrenzen hinweg nutzbar sind und bleiben (Interoperabilität). Ziel ist die Schaffung einer dauerhaften und komplementär zu anderen Diensten und Ressourcen angelegten Infrastruktur. Perspektivisch unterstützt die NFDI damit den Wandel hin zu einer neuen, FAIRen Datenkultur in der Wissenschaft.

Die Konsortien vereinen Beteiligte unterschiedlicher Institutionen. Diese sind eng miteinander vernetzt.
RFII / CC BY ND 4.0